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Unbefristete Teilzeit

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Unbefristete Teilzeit

Seit dem 1.1.2019 gibt es mit der sogenannten Brückenteilzeit eine weitere Variante des Rechts auf Verringerung der Arbeitszeit – neben der unbefristeten Teilzeit, der Elternteilzeit, der Pflegezeit und der Familienpflegezeit. Und neben dem Recht auf Arbeitszeiterhöhung. In diesem kostenlosen E-Book geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen mit zur Hand.

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Wie müssen Antrag und Ablehnung erfolgen?

Wie Sie am besten mit dem Betriebsrat kommunizieren

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